Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 4 KR 326/07 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2010 - L 4 KR 326/07 (https://dejure.org/2010,120281)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2010 - L 4 KR 326/07 (https://dejure.org/2010,120281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,120281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R
Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 4 KR 326/07
Als solche Mittel hat die Rechtsprechung insbesondere die apparative Mindestausstattung des Krankenhauses, besonders geschultes Pflegepersonal und einen jederzeit präsenten bzw rufbereiten Arzt herausgestellt (vgl. zum Beispiel Urteil des BSG vom 20. Januar 2005, AZ: B 3 KR 9/03 R, veröffentlicht auf der Internetseite des BSG). - BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R
Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 4 KR 326/07
Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG, wonach die gesetzliche Zinsregelung durch die vorrangige vertragliche Vereinbarung im Sicherstellungsvertrag verdrängt wird (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2009, AZ: B 1 KR 8/09 R, veröffentlicht auf der Internetseite des BSG). - BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 6/07 R
Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, Einschränkungen im Abrechnungsverfahren …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 4 KR 326/07
Auf dieser Rechtsgrundlage ist die Krankenkasse unabhängig von ihrer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Krankenhausbehandlungsleistung durch den Versicherten in einem zugelassenen Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen, sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes -BSG-, vgl. zum Beispiel Urteil vom 24. Januar 2008, AZ: B 3 KR 6/07 R, veröffentlicht auf der Internetseite des BSG).